Ofenhaus Brumshagen Ihr Fachgeschäft in Schortens
Ofenhaus Brumshagen Ihr Fachgeschäft in Schortens

Seit 100 Jahren sorgen wir für Wohlfühlwärme
Das Ofenhaus Brumshagen ist seit 100 Jahren in Ihrer Region der führende Lieferant für Wohlfühlwärme und überzeugt durch hohe Fachkompetenz bei Kaminöfen, Kaminanlagen, Pelletöfen, Speicheröfen und Specksteinöfen. Zudem sind wir die richtigen Ansprechpartner in Bezug auf Ein- und Anbau von Schornsteinanlagen.
In unserer Ausstellung sind momentan 13 verschiedene Feuerstellen angeschlossen, sodass Sie als Kunde und Besucher den Abbrand der Öfen erleben können. Das heißt für Sie, dass Sie bei uns alle aktuellen Modelle in der Ausstellung finden und dass Sie besonders qualifizierte Beratung, auch in komplexen technischen Fragen, bekommen.
Wir begleiten Sie von der Beratung über die Computer-gestützte CAD-Planung bis hin zum Streichholzfertigen Aufbau. Überzeugen Sie sich von unserer optimalen Beratung und perfekten Service. Wir begleiten unsere Kunden ab der Planungsphase (insbesondere auch bei Neubauprojekten) bis hin zum ersten Abbrand. Darüber hinaus bieten wir auch Wartungsarbeiten für bestehende Anlagen an. Lassen Sie sich von unserer Begeisterung für natürliche Wärme anstecken.
Wir laden Sie herzlich auf eine Erlebnisreise in die Welt des Feuers ein. Wir freuen uns auf Sie und auf Ihren Besuch in unserem Geschäft in Schortens - Ostiem.
Ihr Ofenhaus Brumshagen
Stilllegung von Holzbrandöfen ???
Seit Jahren Praxis : Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024.
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BlmSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen.
Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85% und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.
So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes Immissionsschutzverordnung ( BlmSchV ) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes ( GEG ) gemischt.
Aufgrund der diffusen Berichterstattungen denken viele Verbraucher, dass Einzelfeuerstätten wie Kamin – und Kachelofen ab dem Jahr 2024 verboten werden.
Fazit:
Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelofen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BlmSchV entsprechen.
Kundenstimmen
Ausstellung
Über die Osterfeiertage ist vom 18.04 - 21.04. 2025 unsere Ausstellung geschlossen und wir haben Betriebsurlaub vom 28.04.2025 - 03.05.2025