Erleben Sie das Geheimnis von Millionen Jahre altem Speckstein.
Nicht nur das Design unterscheidet zwei Kaminöfen, auch die Verbrennungstechnik und die Materialien.

Ofenhaus Brumshagen Ihr Fachgeschäft in Schortens

Ofenhaus Brumshagen Ihr Fachgeschäft in Schortens

Seit 100 Jahren sorgen wir für Wohlfühlwärme

Das Ofenhaus Brumshagen ist seit 100 Jahren in Ihrer Region der führende Lieferant für Wohlfühlwärme und überzeugt durch hohe Fachkompetenz bei Kaminöfen, Kaminanlagen, Pelletöfen, Speicheröfen und Specksteinöfen. Zudem sind wir die richtigen Ansprechpartner in Bezug auf Ein- und Anbau von Schornsteinanlagen.

In unserer Ausstellung sind momentan 13 verschiedene Feuerstellen angeschlossen, sodass Sie als Kunde und Besucher den Abbrand der Öfen erleben können. Das heißt für Sie, dass Sie bei uns alle aktuellen Modelle in der Ausstellung finden und dass Sie besonders qualifizierte Beratung, auch in komplexen technischen Fragen, bekommen.

Wir begleiten Sie von der Beratung über die Computer-gestützte CAD-Planung bis hin zum Streichholzfertigen Aufbau. Überzeugen Sie sich von unserer optimalen Beratung und perfekten Service. Wir begleiten unsere Kunden ab der Planungsphase (insbesondere auch bei Neubauprojekten) bis hin zum ersten Abbrand. Darüber hinaus bieten wir auch Wartungsarbeiten für bestehende Anlagen an. Lassen Sie sich von unserer Begeisterung für natürliche Wärme anstecken.

Wir laden Sie herzlich auf eine Erlebnisreise in die Welt des Feuers ein. Wir freuen uns auf Sie und auf Ihren Besuch in unserem Geschäft in Schortens - Ostiem.

Ihr Ofenhaus Brumshagen

Stilllegung von Holzbrandöfen ???

Seit Jahren Praxis : Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024.

Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BlmSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen.
Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85% und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.

So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes Immissionsschutzverordnung ( BlmSchV ) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes ( GEG ) gemischt.
Aufgrund der diffusen Berichterstattungen denken viele Verbraucher, dass Einzelfeuerstätten wie Kamin – und Kachelofen ab dem Jahr 2024 verboten werden.

In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus – , Heizen und Küchentechnik e.V darauf hin, dass kein Verbot für Einbau oder den Betrieb einer Einzelfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt noch ab Januar 2024.
Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ( GEG ) sind keine Verbote oder speziellen Auflagen für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten. Das GEG bezieht sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlegen. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.

Fazit:
Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelofen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BlmSchV entsprechen.

Kundenstimmen

Ausstellung

Über die Osterfeiertage ist vom 18.04 - 21.04. 2025 unsere Ausstellung geschlossen und wir haben Betriebsurlaub vom 28.04.2025 - 03.05.2025

Termine / Messetermine